Eine Kooperation zwischen der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) und dem DPRG-Expertenkreis Mittelstandskommunikation (EK Miko) machte das KI-Symposium in Bielefeld möglich: Am 14. März 2024 kamen rund 90 Interessierte zusammen – zum Schwerpunktthema „KI und Kommunikation im Mittelstand“. Viele Aspekte des KI-Einsatzes in der Unternehmenskommunikation wurden angesprochen: Public Relations, Journalismus, Recht, Implementierung, Handwerk und mehr. Und: Zur Superheldin wurde ich ebenfalls an diesem Tag in Bielefeld 😉.
Mein persönlicher Blick aufs KI-Symposium
Erstmals in meinem Leben fuhr ich in die Stadt Bielefeld und musste schmunzeln. Endlich konnte ich mich mit eigenen Augen versichern, dass es Bielefeld gibt – mehr zur Bielefeld-Verschwörung bei Wikipedia.
Ich war nur in kleiner offizieller Funktion unterwegs: Als Leiterin des EK Miko sollte ich für den Co-Veranstalter Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG) ein Grußwort sprechen. Die Konzeption, Organisation und Durchführung des KI-Symposiums lagen in den kundigen Händen meiner DPRG-Kollegen Prof. Dr. Katja Brickwedde und Daniel Rasch sowie dem fantastischen Team der FHM.
So verfasste ich erstmals ein fünfminütiges Grußwort für mich. Ganz dem KI-Thema entgegengesetzt basierend auf meinen Gedanken und meiner Textidee. Lediglich zu einem 1 % unterstützte mich ChatGPT– eine Straffung des Textes erlaubte ich dem Large Language Model ganz am Ende der Erstellung.
Schon in den diversen Keynotes wurde es klar: Wir befinden uns alle auf der KI-Reise; eine Reise, die wir mit Neugier, Begeisterung und Entdeckergeist starten sollten – unter gleichzeitigem Nutzen des gesunden Menschenverstandes und dem kritischen Blick auf die Entwicklungen, die damit verbunden sind. Viele Fragen können noch nicht final beantwortet werden, viele Fragen sind erst noch dabei zu entstehen. Doch schon jetzt ist klar: KI ist gekommen, um zu bleiben. Gerade Kommunikations-Fachleute sollten sich damit auseinandersetzen und wissen, wie KI sinnvoll und effizient im Unternehmen einsetzbar ist. Dazu müssen wir uns selbst damit auseinandersetzen und es ausprobieren.
Alle Teilnehmenden konnten zwei von den acht Workshops besuchen. Je vier Inhalte wurden parallel angeboten. Ich entschied mich für KI und Recht sowie KI im Journalismus.
KI und Recht
Aktueller ging es an diesem Tag nicht mehr; am Vortrag verabschiedete das EU-Parlament den EU AI Act. Frau Prof. Dr. Meike Probst-Klosterkamp informierte Teilnehmende über die Eckpunkte des EU AI Act. Was habe ich daraus mitgenommen:
- Der EU AI Act regelt die Verantwortung der Anbieter von KI-Generatoren, nicht die Technik der KI als solche.
- Es gibt vier Risiko-Klassen: Verboten (Klasse 4) sind z. B. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (mit Ausnahmen) oder KI-Systeme, die Emotionen erkennen.
- Entwickler von Sprachmodellen wie ChatGPT müssen offenlegen, wie und mit welchen Daten sie ihre KI-Modelle trainiert haben – inkl. des Nachweises der Einhaltung des Urheberrechts.
- Mit KI generierte Medien sollten gekennzeichnet werden, beispielsweise mit einem Hinweis wie „… erstellt mit Hilfe von KI …“. Nach dem AI Act ist allerdings noch nicht klar, wie dies genau zu erfolgen hat.
- Wir sollten für die Daten, mit denen wir die KI-Systeme füttern, die Reche, Lizenzen und Genehmigungen haben. Außerdem – doch das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand – dürfen wir die KI-Systeme nicht mit personenbezogenen Daten füttern.
- Was wir von der KI als Output erhalten, treten die KI-Anbieter meist an die Anwender ab. Allerdings haben wir kein Urheberrechtsschutz für rein KI-generierte Inhalte. Ein Urheberrecht könnte entstehen, wenn wir den KI-Output „schöpferisch“ bearbeiten.
Probst-Klosterkamp empfiehlt daher: Für Key Visuals keine KI-generierten Bilder verwenden, denn es fehle das Ausschließlichkeitsrecht. - Bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern sollte eine Transparenzpflicht zur KI-Kennzeichnung in Verträge aufgenommen werden.
- Kennen Sie die Website www.thispersondoesnotexist.com? Es ist verblüffend, welche Fotos von nicht-existierenden Menschen erzeugt werden. Sie wirken real und in den meisten Fällen glaubwürdig. Probst-Klosterkamp weist darauf hin, dass solche KI-Fotos gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte tatsächlich existierender Personen, denen diese ähnlich sehen, verletzen. Mögliche rechtliche Folgen bei Verwendung können Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche oder Anzeige wegen Verleumdung sein.
Zusammenfassend die Handlungsempfehlungen von Probst-Klosterkamp:
(c) Prof. Dr. Meike Probst-Klosterkamp; Fachhochschule des Mittelstandes, Bielefeld
KI und Journalismus
Als PR-Beraterin, die redaktionelle Dienste anbietet, bin ich natürlich auch daran interessiert, wie Verlage mit dem Thema KI umgehen. So besuchte ich den Workshop von Marcel Bohnensteffen von Ippen Digital. In seinen Ausführungen zu „AI with human in the loop“ zeigte er, wie Ippen die Entwicklung und den Einsatz von KI vorantrieb.
Es sollten sich nicht alle Journalistinnen und Journalisten des Ippen-Netzwerkes einzeln an die Erprobung von KI machen und redaktionelle Workflows ausprobieren. Stattdessen stellte Ippen für diese Aufgabe ein separates, crossfunktionales KI-Team zusammen. Ziel beim KI-Einsatz ist, dass die Teams in den Redaktionen mehr Zeit für Vor-Ort-Berichtserstattung, Faktencheck und investigative Recherche haben.
Im Folgenden sehen Sie die Ippen Mindeststandards zur Abnahme von KI-generierten Texten; diese Abnahme macht final ein Mensch:
(c) Marcel Bohnensteffen; Verlag Ippen
Kontrovers und über die Workshop-Zeit hinaus diskutierten Teilnehmende noch den Einsatz virtueller Avatare in Nachrichten-Formaten. Unterstützen solche Avatare die Glaubwürdigkeit von Medien oder sind sie diesbezüglich kontraproduktiv? Reicht es, die Kennzeichnung solcher Avatare erst am Schluss des Beitrags kurz einzublenden oder wäre eine dauerhafte Einblendung in Form einer Bauchbinde sinnvoll?
Übrigens: Laut Bohnensteffen hat als erster europäischer Publisher Ippen KI-Prinzipien veröffentlicht.
Mein Superheldin-Moment
Ein solches KI-Symposium lebt auch davon, KI hautnah zu erleben.
Kaum angekommen an der FHM wurde ich als eine der Initiatorinnen des KI-Symposiums gebeten, für eine Fotoaufnahme zur Verfügung zu stehen (links); rechts sehen Sie den KI-generierte Output: Manuela – die Superheldin.
Habe ich mich darin wiedererkannt? Nein.
Gibt es Ähnlichkeiten mit mir? Wenige.
Was mich an Superwoman stört – sie trägt eine Brille! Tja, und hier merke ich plötzlich, dass meine persönliche Schublade „Held:innen“ nur Figuren ohne Brille enthält 🙈.
(c) Die Fotocredits und die Erstellung mit KI gehen an Hirschmeier Media
An dieser Stelle möchte ich auch noch erwähnen, dass Markus Hirschmeier von Hirschmeier Media einen äußerst kurzweiligen Impulsvortrag hielt – mit der These: Change = Chance. Er stellte dar, wie generative KI die Arbeit von Agenturen verändert oder wie KI Videos „bewegt“.
Mein Fazit: Das KI-Symposium war ein Fest
Die Reise nach Bielefeld hat sich gelohnt.
Neue Menschen kennenlernen, kontroverse Gespräche, KI-Insights und die Bestätigung der Erkenntnis „KI ist im Flow“ und viele offene Fragen warten noch auf Antworten. Wir dürfen uns neugierig in das Erleben stürzen – das waren die positiven Erlebnisse in Bielefeld.
Ein weinendes Auge habe ich: Die Nachrichten im DB-Navigator für meine Rückreise ins Rhein-Main-Gebiet führten zu einem überstürzten Verlassen des Veranstaltungsortes. So konnte ich leider nicht mehr den von FHM-Studierenden aufgebauten KI-Erlebnisraum praktisch erkunden.
Danke an das FHM-Team, Danke an Katja und Daniel – es war eine grandiose KI-Veranstaltung!
Herzlichst
Ihre Manuela Seubert
Transparenz: Dieser Text ist – trotz des Blogthemas – ohne KI erstellt worden.